Aufstellen des Jahresabschlusses und Prüfungshandlungen

  • Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen und Steuerbilanzen
  • Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnungen und des Anhangs
  • Aufstellen des Jahresabschlusses mit Plausibilitätskontrolle oder umfangreichen Prüfungshandlungen mit Jahresabschlussbescheinigung nach § 18 KWG
  • Durchführung freiwilliger (nicht gesetzlicher) Jahresabschlussprüfungen,
    Erstellen von BMELV-Abschlüssen

 

Die Jahresabschlüsse sind die ökonomische Visitenkarte Ihres Unternehmens. Unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften bereiten wir die Zahlen je nach Anforderung der Adressaten (Gesellschaft, Anteilseigner, Banken, öffentliche Stellen) im Hinblick auf die Erläuterungen, den Informationsumfang und die Gestaltung auf.