Vertretung bei Behörden und vor Finanzgerichten

  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Betriebsprüfungen
  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch) gegenüber dem Finanzamt
  • Vertretung vor Finanzgericht und Bundesfinanzhof

 

Die Branchenerfahrung hat sich insbesondere bei der sachgerechten Ermittlung der Sachverhalte im Rahmen von Betriebsprüfungen zum Schutz der Mandanten vor fehlerhaften Beurteilungen bewährt.