Vertretung bei Behörden und vor Finanzgerichten
- Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Betriebsprüfungen
- Führen von Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch) gegenüber dem Finanzamt
- Vertretung vor Finanzgericht und Bundesfinanzhof
Die Branchenerfahrung hat sich insbesondere bei der sachgerechten Ermittlung der Sachverhalte im Rahmen von Betriebsprüfungen zum Schutz der Mandanten vor fehlerhaften Beurteilungen bewährt.